- Die Abo-Monatskarte ist das günstigste Angebot für regelmäßige Nutzer des Linienverkehrs.
- Sie ist gegenüber der normalen, im Bus erhältlichen Monatskarte nochmals ermäßigt (genaue Preise siehe Unterrubrik "Tariftabellen" bzw. "Tarifrechner").
- Als Abonnent wird man Vertragskunde und erspart sich den immer wieder kehrenden Kauf einer neuen Monatskarte.
- Voraussetzung ist der Abschluss eines Abo-Vertrages und die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
- Die Abo-Monatskarte wird auf eine kontaktlos lesbare Chipkarte (Bus-Pluscard) aufgespeichert.
- Die Abo-Monatskarte hat keine zeitliche Begrenzung und gilt immer weiter, so lange der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Wie die normale Monatskarte auch ist die Abo-Monatskarte an die vom Kunden gewählte Strecke gebunden (z.B. Rastenberg - Sömmerda). Eine spätere Änderung der Strecke ist möglich.
Abo-Antragsformular:
- Das Antragsformular können Sie hier öffnen bzw. herunterladen:
>> Abo-Antragsformular (PDF-Datei)
- Sie können es dann ausdrucken, ausfüllen und per Post an die VWG des ÖPNV Sömmerda mbH schicken oder beim Kundencenter am Busbahnhof Sömmerda abgeben.
- Bitte vergessen Sie nicht, ein aktuelles Passbild beizufügen.
- Die Vertragsbedingungen finden Sie nachfolgend.
Vertragsbedingungen der Abo-Monatskarte (gültig ab 01.01.2023)
1. Es gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Das Vertragsverhältnis ist spätestens mit Abgabe des Antrages an die VWG zustande gekommen.
2. Die Abo-Monatskarte gilt für den im Antrag benannten Fahrgast. Die VWG ist bei Nichtübereinstimmung der Angaben zur Korrekturvornahme berechtigt. Die Abo-Monatskarte ist auf andere Personen nicht übertragbar.
3. Das Abonnement kann am 1. Tag eines jeden Monats begonnen werden, wenn der Antrag mit der Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats bei der VWG vorliegt.
4. Die VWG ist ermächtigt, das Fahrgeld monatlich bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, vom angegebenen Konto abzubuchen.
5. Die monatliche Abbuchung erfolgt zwischen dem 1. und dem 10. des laufenden Monats. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, den monatlichen Betrag auf dem Konto bereit zu halten. Ist die Abbuchung nicht möglich, besteht für die VWG die Möglichkeit der fristlosen Kündigung und der Sperrung der Abo-Monatskarte. Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Gebühren vom Kontoinhaber zu übernehmen.
6. Der Verlust der Chipkarte (Bus-Pluscard), auf der die Abo-Monatskarte aufgespeichert ist, muss der VWG unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Die bisherige Bus-Pluscard wird daraufhin von der VWG dauerhaft gesperrt. Der bestehende Vertrag zwischen der VWG und dem Fahrgast bleibt davon unberührt. Die Neuausstellung einer Bus-Pluscard mit Abo-Monatskarte ist gegen eine Gebühr von 3,00 Euro möglich.
7. Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wenn es nicht fristgemäß gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um weitere 12 Monate. Vor Ablauf der technischen Verwendbarkeit der Bus-Pluscard (siehe Aufdruck) wird dem Fahrgast auf dem Postwege rechtzeitig eine neue Bus-Pluscard mit Abo-Monatskarte zugeschickt.
8. Der Fahrgast muss nach Ablauf der technischen Verwendbarkeit der Bus-Pluscard und bei nicht erfolgter Kündigung im Besitz einer neuen Bus-Pluscard mit Abo-Monatskarte sein. Sollte die Übersendung gemäß Punkt 7. nicht erfolgt sein, so besteht die Verpflichtung, dies der VWG vor Beginn der neuen Verwendbarkeitsdauer anzuzeigen.
9. Der Vertrag kann nur bis zum 10. des Vormonats für den laufenden Monat schriftlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Posteingangs maßgebend. Die VWG wird die Abo-Monatskarte dann für die Zeit nach Ablauf des Vertrages sperren. Bei Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate innerhalb der Vertragsdauer erfolgt keine Rabattierung und der monatliche Differenzbetrag zum vollen Fahrpreis einer Monatskarte wird nacherhoben (Ausnahme Todesfall).
10. Bei Tarifänderungen wird entsprechend der neue Fahrpreis vom Konto abgebucht. Hierzu sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten. Eine gesonderte Information erfolgt nicht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bis zum 10. des Folgemonats der Tarifänderung ohne Erhebung von Nachforderungen gemäß Punkt 9.
11. Der Fahrgast/Kontoinhaber verpflichtet sich, Adressen- sowie Kontoänderungen der VWG unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Fallen der VWG Kosten zur nachträglichen Ermittlung von nicht gemeldeten Adressen- und Kontoänderungen an, können diese zurück verlangt werden.
12. Wünscht der Fahrgast eine Änderung der Fahrtstrecke für die Abo-Monatskarte, ist bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat ein schriftlicher Änderungsantrag zu stellen. Die VWG wird dann mit Beginn des Folgemonats die bisherige Abo-Monatskarte sperren und eine neue Abo-Monatskarte auf der Bus-Pluscard des Fahrgasts freischalten. Führen die Änderungen zur Änderung des Abo-Monatsbetrages, wird der neue Abo-Monatsbetrag Bestandteil des Abo-Vertrages und wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom Konto abgebucht.
13. Es ist zulässig, dass für mehrere Fahrgäste bzw. für mehrere Vertragsverhältnisse jeweils ein und derselbe Kontoinhaber benannt wird, jedoch nur bis zur maximalen Anzahl von 10 Fahrgästen bzw. 10 Vertragsverhältnissen pro Kontoinhaber.
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