Liebe Schülerin, Lieber Schüler, da in deinem Wohnort keine bzw. keine solche Schule ist, die du gern besuchen würdest, gehörst du zu den vielen Kindern und Jugendlichen im Landkreis Sömmerda, die für ihren Schulweg den Bus oder die Bahn nutzen. Du bist also ein Fahrgast im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Rechte aber auch Pflichten hat. Es gelten für dich die Beförderungsbedingungen für den Linienverkehr.
Folgende wichtige Regeln musst du dir merken und unbedingt einhalten, dann kommst du sicher zur Schule und wieder nach Hause:
Wie verhältst du dich richtig?
- Verhalte dich an der Bushaltestelle immer so, dass du dich und andere Fahrgäste nicht gefährdest. Nicht toben, rennen oder schubsen! Dabei kann sonst leicht jemand auf die Fahrbahn geraten.
- Mindestens 1 Meter Abstand zum herannahenden Bus halten! Hinweis: Bei der Einfahrt in die Haltestelle schwenkt die vordere rechte Ecke des Busses seitlich aus. Wer etwa 5 Minuten früher an der Haltestelle ist, ist auf jeden Fall pünktlich.
- Beim Einsteigen niemals drängeln! Kinder können sonst stolpern oder stürzen. Geordnetes Einsteigen geht schneller. Ein guter Vorschlag: Wenn alle Schüler die Ranzen und Taschen in der Reihenfolge an der Haltestelle abstellen, in der sie angekommen sind, dann steht die Reihenfolge beim Einsteigen fest. Es müssen aber alle mitmachen. Nicht gegen die Bustüren drücken! Hinweis: Sie blockieren bei Druck automatisch und öffnen sich erst recht nicht.
- Beim Betreten des Fahrzeuges sollst du deine Chipkarte unaufgefordert an das elektronische Lesegerät des Fahrscheinrechners halten. Merke dir: Nur wer einen gültigen Fahrschein oder eine gültige Chipkarte hat, besitzt einen Anspruch auf Beförderung!
- Im Bus Ranzen und Taschen auf den Schoß nehmen! Sie gehören nicht in den Mittelgang (Stolpergefahr!) und natürlich auch nicht auf die Sitzplätze.
- Musst du im Fahrzeug stehen, halte dich gut fest! Denn bei starker Bremsung kann man sich und andere sonst gefährden, wenn man nach vorne fällt.
- Du hast dich in dem Fahrzeug so zu verhalten, dass du die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdest. Den Anweisungen des Fahrpersonals hast du zu folgen! Verhalte dich ruhig, diszipliniert und rücksichtsvoll. Denke daran: Das Fahrpersonal muss sich auf den Straßenverkehr konzentrieren. Es soll doch kein Unfall passieren!
- Zerstöre oder Verschmutze nicht mutwillig das Fahrzeug! Das schafft ein ungünstiges Klima (Ärger). Erneuerungen sind sehr teuer. Die Rechnung für Reparaturen nach einer Zerstörung erhalten die Eltern des Zerstörers.
- Auch beim Aussteigen gilt: Nicht drängeln! Überquere die Straße erst, wenn der Bus abgefahren und die Fahrbahn frei ist.
Was ist, wenn ..............
..........du deine elektronische Chipkarte vergessen hast?
Melde es sofort beim Betreten des Busses dem Fahrpersonal und du bist verpflichtet, einen Fahrschein zu lösen, damit du einen Anspruch auf Beförderung hast. Also, besser ist es, du siehst noch einmal nach, bevor du dich auf den Weg zur Haltestelle machst. Übrigens, wer seine personengebundene elektronische Chipkarte an andere Schüler weitergibt, oder eine fremde Chipkarte nutzt, verstößt gegen die Beförderungsbedingungen (§ 8). Das wird mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € geahndet.
..........dir deine elektronische Chipkarte abhanden gekommen ist?
Suche erst noch einmal alles nach, vielleicht findest du sie doch. Frage Mitschüler, Lehrer und Fahrpersonal, vielleicht wurden sie gefunden. Wenn du sie nicht gefunden hast, melde den Verlust sofort bei der Schulleitung. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Ersatzdrucks einer Chipkarte kann die Verlustmeldung durch Eltern bzw. Schüler(innen) auch direkt bei der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH erfolgen. Eine Änderung der Daten, wie etwa Name oder Adresse, kann auf diesem Wege jedoch nicht übermittelt werden. Du erhältst dann innerhalb einiger Tage eine neue Karte von der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH. Sie wird dir von deinen Eltern bzw. in der Schule ausgehändigt. Aber bedenke: In der Zwischenzeit musst du selbst einen Fahrschein lösen. Für die neu erstellte Chipkarte erhalten deine Eltern außerdem eine Aufforderung zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,00 €. Vermeide also jeglichen Verlust, sonst musst du vielleicht dein Taschengeld opfern.
..........du die Schule im laufenden Schuljahr wechselst?
In diesem Fall musst du dies mindestens 14 Tage vorher melden, behältst aber deine Chipkarte. Benötigst du für den Schulweg zu der neuen Schule auch einen Fahrausweis, muss dieser von deinen Eltern in der Schule neu beantragt werden. Die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV wird auf deiner vorhandenen Chipkarte automatisch einen neuen Fahrschein für die neue Verbindung hinterlegen.
..........du im laufenden Schuljahr den Wohnort wechselst?
Melde dies, sobald du es weißt, deiner Schulleitung, die Chipkarte musst du aber behalten. Befindet sich der neue Wohnort weiterhin im Einzugsbereich des bisherigen Schulverwaltungsamtes, wird die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV auf deiner vorhandenen Chipkarte automatisch einen neuen Fahrschein für die neue Verbindung hinterlegen. Liegt dein neuer Wohnort nicht mehr im Einzugsbereich des bisherigen Schulverwaltungsamtes, müssen deine Eltern in der neuen Schule eine neue Chipkarte beantragen.
..........du weitere Fragen oder Probleme bezüglich der Schülerbeförderung hast?
Wende dich an deine Schulleitung. Sollten deine Fragen oder deine Probleme nicht gelöst werden, finden deine Eltern einen Ansprechpartner beim Schulverwaltungsamt oder auch bei der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH.
Oftmals kann dir aber das Fahrpersonal schon mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Übrigens, der Wortlaut der Beförderungsbedingungen ist im Fahrplanheft des Landkreises Sömmerda sowie im Internet unter www.linienverkehr.de (Rubrik "Tarife") veröffentlicht.
Maßnahmen bei sicherheitsgefährdendem Verhalten
Leider kommt es vor, dass Schüler oder Schülerinnen die Schülerbeförderung in sicherheitsgefährdender Weise durch ihr Verhalten stören. Es wurden uns Vorfälle mitgeteilt wie lärmendes Verhalten, häufiges Wechseln des Sitzplatzes während der Fahrten, Rauchen im Bus, Verschmutzung der Busse durch mitgebrachte Esswaren, mutwillige Beschädigung der Fahrzeuge, freches Benehmen gegenüber dem Fahr- und/oder Kontrollpersonal sowie erhebliche Verletzung von Mitschülern bei Prügeleien im Fahrzeug.
Als Fahrgast des öffentlichen Personennahverkehrs gelten auch für dich die Beförderungsbedingungen für den Linienverkehr. Verhältst du dich nicht ruhig, diszipliniert und rücksichtsvoll, sondern gefährdest du durch dein Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Schülerbeförderung im Linienverkehr, werden zu deinem Schutz sowie zum Schutz der anderen Fahrgäste, des Fahrpersonals und/oder des Fahrzeuges folgende Maßnahmen ergriffen:
- Ermahnung des Schülers durch das Fahrpersonal. (Hinweis: Gemäß §§ 3-5 der Beförderungsbedingungen ist den Anweisungen des Betriebspersonals zu folgen!)
- Wird der Anordnung des Betriebspersonals nicht entsprochen und es kommt zu einem erneuten Verstoß des Schülers, kann der Schüler entspr. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen an der nächsten geeigneten Haltestelle von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das Betriebspersonal notiert sich den Sachverhalt (Datum, Uhrzeit, Name des Schülers, Ort, Linie, Grund des Ausschlusses) und informiert umgehend die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle.
- Schriftliche Mitteilungen über den Vorfall durch die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV an die betreffende Schule und an das Schulverwaltungsamt.
- Aussprache der Schulleitung mit dem Schüler unter Hinzuziehung der Eltern.
- Kommt es wiederholt zu Vorfällen wie in 1.-3. beschrieben, erfolgt eine Aussprache, an dem der Schüler, dessen Erziehungsberechtigten, die Schulleitung, die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV, der betreffende Fahrer und das Schulverwaltungsamt teilnehmen.
- Hält der Schüler es trotz dieser Maßnahmen nicht für erforderlich, sich diszipliniert und rücksichtsvoll während der Beförderung zu verhalten, behält sich die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV im Wiederholungsfall das Recht vor, diesen Schüler ohne weitere Ermahnung für 20 Schultage von der Beförderung auszuschließen. Für diesen Zeitraum wird die Schülerkarte eingezogen. Die Eltern haben für diese Zeit für die Beförderung selbst zu sorgen.
- Kommt es danach zu einem sicherheitsgefährdendem Verhalten des Schülers, kann er auf Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV und des Schulverwaltungsamtes bis zum Ende des laufenden Schuljahres von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die elektronische Chipkarte wird eingezogen.
Liebe Mädchen und Jungen, liebe Jugendliche, tragt immer bewusst zur Sicherheit des Schulweges bei !
Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH
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